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Steuern zurücklegen: So vermeidest du die Nachzahlungsfalle

Wie viel Selbstständige zurücklegen sollten und wie Vorauszahlungen funktionieren.

Von der Steuja-Redaktion·Stand Oktober 2026·6 Min. Lesezeit

Das erste Jahr der Selbstständigkeit läuft gut, das Konto ist voll. Dann kommt der Steuerbescheid: Nachzahlung für das erste Jahr und Vorauszahlungen für das laufende Jahr, beides auf einmal. Wer nicht zurückgelegt hat, gerät schnell in Not.

25–35 %So viel vom Gewinn legen viele Selbstständige als grobe Orientierung zurück.

Warum die Falle zuschnappt

Im ersten Jahr setzt das Finanzamt oft niedrige oder gar keine Vorauszahlungen fest. Mit dem ersten Bescheid kommt dann die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr, und gleichzeitig werden Vorauszahlungen für das laufende Jahr fällig, manchmal auch rückwirkend für bereits vergangene Quartale.

Wie viel zurücklegen?

Die Einkommensteuer ist progressiv. Bei einem Gewinn von 30.000 € liegt die Belastung deutlich niedriger als bei 80.000 €. Hinzu kommen je nach Fall Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gewerbesteuer. Der Rücklagen-Rechner gibt dir einen Richtwert für deinen Gewinn.

Steuer-Rücklage für SelbstständigeRichtwert
Monatlich zurücklegen637 €15,9 % deines Gewinns
Einkommensteuer7.641 €
Solidaritätszuschlag0 €
Pro Jahr gesamt7.641 €
Vorauszahlung pro Quartal1.910 €

Einkommensteuer nach Tarif 2025 mit Soli, ohne Kirchen- und Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer kommt zusätzlich und gehört komplett aufs Steuerkonto.

Ein eigenes Steuerkonto

  • Richte ein separates Konto nur für Steuern ein.
  • Überweise bei jedem Zahlungseingang einen festen Prozentsatz.
  • Lege die Umsatzsteuer komplett zur Seite, sie gehört nicht dir.

Vorauszahlungen anpassen

Läuft das Jahr schlechter als erwartet, kannst du beim Finanzamt beantragen, die Vorauszahlungen zu senken. Läuft es deutlich besser, ist eine freiwillige Erhöhung oft sinnvoll, um Nachzahlungen und Zinsen zu vermeiden.

Rechtsgrundlage: § 37 EStG. Stand: Oktober 2026.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.