Steuja für Handwerk & Bau
Steuja für Handwerk & Bau.
Baustelle statt Büro: Belege vom Handy, Sofortmeldung für neue Kräfte und Rechnungen, die Reverse Charge und Lohnanteil richtig ausweisen.
Was in deiner Branche wichtig ist
Besondere Regeln bei Bauleistungen und für Privatkunden.
- Bauleistungen an andere Bauunternehmer: Die Umsatzsteuer schuldet der Auftraggeber (Reverse Charge).
- Bauabzugsteuer 15 %, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt.
- Privatkunden können 20 % deiner Arbeitskosten absetzen. Lohnanteil auf der Rechnung getrennt ausweisen.
Rechtsgrundlagen: § 13b UStG, §§ 48 ff., 35a EStG · Stand Oktober 2026
So hilft dir Steuja
Steuerberater oder eigene Kanzlei
Die Steuerberatung übernimmt eine Kanzlei aus unserem Netzwerk, die deine Branche kennt. Du hast schon einen Steuerberater? Dann verbinden wir Steuja mit deiner Kanzlei.
Weniger Papierkram, mehr Überblick.
Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.

