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Branchen

Jede Branche hat ihre Besonderheiten. Hier sind die wichtigsten.

6 Unterthemen20 Regeln mit RechtsgrundlageStand Oktober 2026

Gastronomie

§ 12 UStG, § 3 Nr. 51 EStG

Kasse, zwei Steuersätze, Trinkgeld und Zuschläge.

  • Seit 2026 gelten 7 % auf Speisen im Restaurant, Getränke bleiben bei 19 %.
  • Kassen mit TSE, Kassenmeldung und täglicher Z-Bon sind Pflicht.
  • Trinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, für Inhaber eine Einnahme.
  • Sofortmeldung neuer Beschäftigter bei Arbeitsbeginn.

Handwerk & Bau

§ 13b UStG, §§ 48 ff., 35a EStG

Besondere Regeln bei Bauleistungen und für Privatkunden.

  • Bauleistungen an andere Bauunternehmer: Die Umsatzsteuer schuldet der Auftraggeber (Reverse Charge).
  • Bauabzugsteuer 15 %, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt.
  • Privatkunden können 20 % deiner Arbeitskosten absetzen. Lohnanteil auf der Rechnung getrennt ausweisen.

Handel & E-Commerce

§ 3c UStG, PStTG

Online-Verkauf über Grenzen bringt eigene Pflichten.

  • Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern: Ab 10.000 € im Jahr gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, abgewickelt über das OSS-Verfahren.
  • Plattformen melden Verkäufer ans Finanzamt ab 30 Verkäufen oder 2.000 € im Jahr.
  • Elektronische Kassen im Laden brauchen eine TSE und eine Kassenmeldung.

Freiberufler

§ 18 EStG

Kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer.

  • Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Künstler und weitere Katalogberufe sind freiberuflich tätig.
  • Keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer.
  • Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung, unabhängig von der Umsatzhöhe.
  • Künstler und Publizisten sind oft über die Künstlersozialkasse versichert.

Creator & Online

§ 15 EStG, § 3a UStG

Influencer, Streamer und YouTuber sind steuerlich meist Gewerbetreibende.

  • Einnahmen aus Plattformen, Kooperationen und Affiliate-Links sind meist gewerblich.
  • Produkte, die du behalten darfst, zählen als Einnahmen mit ihrem Wert.
  • Leistungen an Plattformen im EU-Ausland meist ohne deutsche Umsatzsteuer, die Steuer schuldet der Empfänger (Reverse Charge).

Gesundheitsberufe

§ 4 Nr. 14 UStG

Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

  • Heilbehandlungen von Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten sind umsatzsteuerfrei.
  • Leistungen ohne medizinischen Zweck, etwa Kosmetik, sind umsatzsteuerpflichtig.
  • Heilberufe sind freiberuflich, also ohne Gewerbesteuer.