Themenwelt
Branchen
Jede Branche hat ihre Besonderheiten. Hier sind die wichtigsten.

Gastronomie
§ 12 UStG, § 3 Nr. 51 EStGKasse, zwei Steuersätze, Trinkgeld und Zuschläge.
- Seit 2026 gelten 7 % auf Speisen im Restaurant, Getränke bleiben bei 19 %.
- Kassen mit TSE, Kassenmeldung und täglicher Z-Bon sind Pflicht.
- Trinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, für Inhaber eine Einnahme.
- Sofortmeldung neuer Beschäftigter bei Arbeitsbeginn.
Handwerk & Bau
§ 13b UStG, §§ 48 ff., 35a EStGBesondere Regeln bei Bauleistungen und für Privatkunden.
- Bauleistungen an andere Bauunternehmer: Die Umsatzsteuer schuldet der Auftraggeber (Reverse Charge).
- Bauabzugsteuer 15 %, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt.
- Privatkunden können 20 % deiner Arbeitskosten absetzen. Lohnanteil auf der Rechnung getrennt ausweisen.
Handel & E-Commerce
§ 3c UStG, PStTGOnline-Verkauf über Grenzen bringt eigene Pflichten.
- Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern: Ab 10.000 € im Jahr gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, abgewickelt über das OSS-Verfahren.
- Plattformen melden Verkäufer ans Finanzamt ab 30 Verkäufen oder 2.000 € im Jahr.
- Elektronische Kassen im Laden brauchen eine TSE und eine Kassenmeldung.
Rechner: UmsatzsteuerLexikon: OSS-Verfahren, TSE
Freiberufler
§ 18 EStGKein Gewerbe, keine Gewerbesteuer.
- Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Künstler und weitere Katalogberufe sind freiberuflich tätig.
- Keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer.
- Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung, unabhängig von der Umsatzhöhe.
- Künstler und Publizisten sind oft über die Künstlersozialkasse versichert.
Creator & Online
§ 15 EStG, § 3a UStGInfluencer, Streamer und YouTuber sind steuerlich meist Gewerbetreibende.
- Einnahmen aus Plattformen, Kooperationen und Affiliate-Links sind meist gewerblich.
- Produkte, die du behalten darfst, zählen als Einnahmen mit ihrem Wert.
- Leistungen an Plattformen im EU-Ausland meist ohne deutsche Umsatzsteuer, die Steuer schuldet der Empfänger (Reverse Charge).
Gesundheitsberufe
§ 4 Nr. 14 UStGHeilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
- Heilbehandlungen von Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten sind umsatzsteuerfrei.
- Leistungen ohne medizinischen Zweck, etwa Kosmetik, sind umsatzsteuerpflichtig.
- Heilberufe sind freiberuflich, also ohne Gewerbesteuer.
Lexikon: Freiberufler

