Funktion · Personalplanung
Schichten planen, Stunden zählen.
Einsätze planen, Stunden erfassen, Zuschläge berechnen. Die Grenzen für Minijobs und kurzfristige Beschäftigung behält das Tool im Blick.
Steuerfreie Zuschläge (§ 3b EStG)
- Nachtarbeit 20 bis 6 Uhr: 25 %, 0 bis 4 Uhr bei Beginn vor Mitternacht: 40 %
- Sonntag: 50 %
- Feiertag und Silvester ab 14 Uhr: 125 %
- Heiligabend ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai: 150 %
- Grundlohn: höchstens 50 € pro Stunde. Für Sonn- und Feiertage sind ab 2027 75 € geplant.
Häufige Fragen
Werden die Stunden automatisch an die Lohnabrechnung übergeben?
Ja. Geplante und tatsächlich gearbeitete Stunden gehen mit den Zuschlägen an die Abrechnung, bei einer Kanzlei aus unserem Netzwerk oder bei deinem eigenen Steuerberater.
Weitere Funktionen
Weniger Papierkram, mehr Überblick.
Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.

