Was sich 2027 ändert: Mindestlohn, Minijob, E-Rechnung und die Steuerreform
Zum 1. Januar steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze, größere Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen, und die Bundesregierung plant eine Einkommensteuerreform. Der Überblick mit allen Werten.
- Mindestlohn steigt auf 14,60 € gilt
- Minijob-Grenze 633 € gilt
- E-Rechnung: Ausstellungspflicht für größere Unternehmen gilt
- Grundfreibetrag 12.564 € geplant
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € geplant
- Pauschsteuer für Minijobs: 5 statt 2 % geplant
- Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge bis 75 €/h geplant
- Kindergeld 267 €, Kinderfreibetrag 7.128 € geplant

