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Funktion · Sofortmeldung

Sofortmeldung ohne Stress.

Neue Aushilfe, Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte: Daten vom Handy erfassen, die Meldung geht vor Arbeitsbeginn raus. Grenzen zählt das Tool automatisch mit.

Was Steuja für dich erledigt

Sofortmeldung für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte

Das ProblemIn Branchen mit Sofortmeldepflicht muss jede neue Kraft spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet sein, auch Minijobber und Aushilfen. Bei kurzfristig Beschäftigten gilt zusätzlich die Grenze von 70 Arbeitstagen im Jahr, beim Minijob die Verdienstgrenze von 603 € im Monat.

Mit SteujaDaten vom Handy erfassen, die Meldung geht vor Schichtbeginn raus. Tage und Verdienst zählen automatisch mit, und du bekommst einen Hinweis, bevor eine Grenze erreicht ist.

AushilfenBeispiel
LenaKurzfristig beschäftigt
Gemeldet 07:42
52 von 70 Arbeitstagen 2026
TomMinijob
Gemeldet
540 € von 603 € im Oktober · Hinweis gesendet
Neue AushilfeStart heute, 17:00
Daten fehlen
Sozialversicherungsnummer fehlt noch

Diese Branchen müssen sofort melden

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Rechtsgrundlage: § 28a Abs. 4 SGB IV. Die Meldung muss spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen.

Was du für die Meldung brauchst

  • Name und Anschrift
  • Sozialversicherungsnummer, ersatzweise Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsname
  • Betriebsnummer deines Betriebs
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme

Grenzen, die das Tool mitzählt

  • Minijob: 603 € im Monat (2026), 633 € ab 2027
  • Kurzfristige Beschäftigung: höchstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr
  • Mindestlohn: 13,90 € (2026), 14,60 € ab 2027

Häufige Fragen

Gilt die Sofortmeldung auch für Minijobber?

Ja. In den Branchen mit Sofortmeldepflicht müssen auch Minijobber und kurzfristig Beschäftigte spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet sein.

Was passiert, wenn die Meldung fehlt?

Bei einer Prüfung droht ein Bußgeld. Außerdem fehlt der Nachweis, dass die Person ordnungsgemäß angemeldet war.

Weitere Funktionen

Weniger Papierkram, mehr Überblick.

Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.