Themenwelt
Unternehmen & GmbH
Gewerbesteuer, GmbH, Investitionen und Kasse. Für Unternehmer mit Wachstumsplänen.
Gewerbesteuer
§§ 11, 16 GewStG, § 35 EStGDie Steuer der Gemeinde auf den Gewinn von Gewerbebetrieben.
- Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
- Steuermesszahl 3,5 % mal Hebesatz der Gemeinde, mindestens 200 %.
- Bei Einzelunternehmen wird die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0).
Rechner: GewerbesteuerLexikon: Gewerbesteuer
GmbH & UG
§ 23 KStGKapitalgesellschaften zahlen eigene Steuern.
- Körperschaftsteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag, dazu Gewerbesteuer.
- Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer jedes Jahr um einen Punkt, bis auf 10 % im Jahr 2032.
- Bilanzpflicht und Offenlegung des Jahresabschlusses.
- Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter besteuert, meist mit Abgeltungsteuer.
Investitionen & Abschreibung
§§ 7, 7g EStGSeit Mitte 2025 gibt es kräftige Abschreibungsanreize.
- Degressive Abschreibung bis 30 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft von Juli 2025 bis Ende 2027.
- Neue E-Fahrzeuge im Betrieb: 75 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung.
- Investitionsabzugsbetrag bis 50 %, dazu Sonderabschreibung bis 40 %, bei höchstens 200.000 € Gewinn.
Lexikon: Abschreibung (AfA), Investitionsabzugsbetrag
Kasse & GoBD
§§ 146a, 146b AOWer bar kassiert, muss besonders sorgfältig aufzeichnen.
- Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte TSE und müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
- Neue oder ausgemusterte Kassen innerhalb eines Monats über Mein ELSTER melden.
- Belegausgabepflicht für jeden Kunden, auf Papier oder digital.
- Unangemeldete Kassennachschau während der Geschäftszeiten möglich.

