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Unternehmen & GmbH

Gewerbesteuer, GmbH, Investitionen und Kasse. Für Unternehmer mit Wachstumsplänen.

4 Unterthemen14 Regeln mit RechtsgrundlageStand Oktober 2026

Gewerbesteuer

§§ 11, 16 GewStG, § 35 EStG

Die Steuer der Gemeinde auf den Gewinn von Gewerbebetrieben.

  • Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
  • Steuermesszahl 3,5 % mal Hebesatz der Gemeinde, mindestens 200 %.
  • Bei Einzelunternehmen wird die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0).

GmbH & UG

§ 23 KStG

Kapitalgesellschaften zahlen eigene Steuern.

  • Körperschaftsteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag, dazu Gewerbesteuer.
  • Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer jedes Jahr um einen Punkt, bis auf 10 % im Jahr 2032.
  • Bilanzpflicht und Offenlegung des Jahresabschlusses.
  • Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter besteuert, meist mit Abgeltungsteuer.

Investitionen & Abschreibung

§§ 7, 7g EStG

Seit Mitte 2025 gibt es kräftige Abschreibungsanreize.

  • Degressive Abschreibung bis 30 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft von Juli 2025 bis Ende 2027.
  • Neue E-Fahrzeuge im Betrieb: 75 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung.
  • Investitionsabzugsbetrag bis 50 %, dazu Sonderabschreibung bis 40 %, bei höchstens 200.000 € Gewinn.

Kasse & GoBD

§§ 146a, 146b AO

Wer bar kassiert, muss besonders sorgfältig aufzeichnen.

  • Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte TSE und müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
  • Neue oder ausgemusterte Kassen innerhalb eines Monats über Mein ELSTER melden.
  • Belegausgabepflicht für jeden Kunden, auf Papier oder digital.
  • Unangemeldete Kassennachschau während der Geschäftszeiten möglich.