Steuja für Agenturen & Creator
Steuja für Agenturen & Creator.
Kooperationen, Plattform-Einnahmen und Projekte: Rechnungen schreiben, Belege sammeln und wissen, was für Steuern zurückgelegt werden muss.

Was in deiner Branche wichtig ist
Influencer, Streamer und YouTuber sind steuerlich meist Gewerbetreibende.
- Einnahmen aus Plattformen, Kooperationen und Affiliate-Links sind meist gewerblich.
- Produkte, die du behalten darfst, zählen als Einnahmen mit ihrem Wert.
- Leistungen an Plattformen im EU-Ausland meist ohne deutsche Umsatzsteuer, die Steuer schuldet der Empfänger (Reverse Charge).
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG, § 3a UStG · Stand Oktober 2026
So hilft dir Steuja
Steuerberater oder eigene Kanzlei
Die Steuerberatung übernimmt eine Kanzlei aus unserem Netzwerk, die deine Branche kennt. Du hast schon einen Steuerberater? Dann verbinden wir Steuja mit deiner Kanzlei.
Weniger Papierkram, mehr Überblick.
Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.

