Themenwelt
Immobilien & Vermietung
Vermieten, abschreiben, sanieren und verkaufen. Die wichtigsten Regeln für Eigentümer.

Vermietung
§§ 21, 9 EStGMieteinnahmen sind steuerpflichtig, viele Kosten aber absetzbar.
- Einnahmen und Werbungskosten werden in der Anlage V erklärt.
- Absetzbar: Schuldzinsen, Abschreibung, Erhaltung, Verwaltung, Grundsteuer, Versicherungen.
- Bei Vermietung an Angehörige gilt ab 66 % der ortsüblichen Miete der volle Werbungskostenabzug.
Abschreibung von Gebäuden
§ 7 Abs. 4, 5a EStGDas Gebäude, nicht der Boden, wird über die Jahre abgeschrieben.
- Fertigstellung ab 2023: 3 % pro Jahr.
- Fertigstellung 1925 bis 2022: 2 %, vor 1925: 2,5 %.
- Neue Mietwohnungen mit Baubeginn von Oktober 2023 bis September 2029: degressiv 5 % möglich.
- Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Renovieren & Sanieren
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 35c EStGSofort absetzen oder abschreiben, das ist hier die Frage.
- Erhaltungsaufwand ist sofort absetzbar oder auf 2 bis 5 Jahre verteilbar.
- Achtung: Mehr als 15 % der Gebäudekosten (netto) in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gelten als Herstellungskosten und werden abgeschrieben.
- Energetische Sanierung selbst genutzter Wohnungen: 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 €.
Verkauf
§ 23 EStGWann der Gewinn aus einem Immobilienverkauf steuerfrei bleibt.
- Gewinne sind nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei.
- Steuerfrei auch, wenn du im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst darin gewohnt hast.
- Mehr als drei Objekte in fünf Jahren können gewerblichen Grundstückshandel bedeuten.
Grundsteuer & Photovoltaik
§ 3 Nr. 72 EStG, § 12 Abs. 3 UStGZwei Themen, die fast jeden Eigentümer betreffen.
- Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer mit neuen Bescheiden.
- Photovoltaik bis 30 kWp auf Wohngebäuden: Einnahmen sind einkommensteuerfrei.
- Kauf und Installation solcher Anlagen: 0 % Umsatzsteuer.

