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Immobilien & Vermietung

Vermieten, abschreiben, sanieren und verkaufen. Die wichtigsten Regeln für Eigentümer.

5 Unterthemen16 Regeln mit RechtsgrundlageStand Oktober 2026

Vermietung

§§ 21, 9 EStG

Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, viele Kosten aber absetzbar.

  • Einnahmen und Werbungskosten werden in der Anlage V erklärt.
  • Absetzbar: Schuldzinsen, Abschreibung, Erhaltung, Verwaltung, Grundsteuer, Versicherungen.
  • Bei Vermietung an Angehörige gilt ab 66 % der ortsüblichen Miete der volle Werbungskostenabzug.

Abschreibung von Gebäuden

§ 7 Abs. 4, 5a EStG

Das Gebäude, nicht der Boden, wird über die Jahre abgeschrieben.

  • Fertigstellung ab 2023: 3 % pro Jahr.
  • Fertigstellung 1925 bis 2022: 2 %, vor 1925: 2,5 %.
  • Neue Mietwohnungen mit Baubeginn von Oktober 2023 bis September 2029: degressiv 5 % möglich.
  • Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

Renovieren & Sanieren

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 35c EStG

Sofort absetzen oder abschreiben, das ist hier die Frage.

  • Erhaltungsaufwand ist sofort absetzbar oder auf 2 bis 5 Jahre verteilbar.
  • Achtung: Mehr als 15 % der Gebäudekosten (netto) in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gelten als Herstellungskosten und werden abgeschrieben.
  • Energetische Sanierung selbst genutzter Wohnungen: 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 €.

Verkauf

§ 23 EStG

Wann der Gewinn aus einem Immobilienverkauf steuerfrei bleibt.

  • Gewinne sind nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei.
  • Steuerfrei auch, wenn du im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst darin gewohnt hast.
  • Mehr als drei Objekte in fünf Jahren können gewerblichen Grundstückshandel bedeuten.

Grundsteuer & Photovoltaik

§ 3 Nr. 72 EStG, § 12 Abs. 3 UStG

Zwei Themen, die fast jeden Eigentümer betreffen.

  • Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer mit neuen Bescheiden.
  • Photovoltaik bis 30 kWp auf Wohngebäuden: Einnahmen sind einkommensteuerfrei.
  • Kauf und Installation solcher Anlagen: 0 % Umsatzsteuer.