Steuja für Freiberufler
Steuja für Freiberufler.
Keine Gewerbesteuer, aber Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Rücklagen. Steuja zeigt dir jeden Monat, was übrig bleibt.

Was in deiner Branche wichtig ist
Kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer.
- Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Künstler und weitere Katalogberufe sind freiberuflich tätig.
- Keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer.
- Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung, unabhängig von der Umsatzhöhe.
- Künstler und Publizisten sind oft über die Künstlersozialkasse versichert.
Rechtsgrundlagen: § 18 EStG · Stand Oktober 2026
So hilft dir Steuja
Steuerberater oder eigene Kanzlei
Die Steuerberatung übernimmt eine Kanzlei aus unserem Netzwerk, die deine Branche kennt. Du hast schon einen Steuerberater? Dann verbinden wir Steuja mit deiner Kanzlei.
Weniger Papierkram, mehr Überblick.
Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.

