Steuja für Handel & E-Commerce
Steuja für Handel & E-Commerce.
Laden, Onlineshop oder Marktplatz: Kasse, Wareneinsatz und Umsatzsteuer im Griff, auch bei Verkäufen ins EU-Ausland.
Was in deiner Branche wichtig ist
Online-Verkauf über Grenzen bringt eigene Pflichten.
- Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern: Ab 10.000 € im Jahr gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, abgewickelt über das OSS-Verfahren.
- Plattformen melden Verkäufer ans Finanzamt ab 30 Verkäufen oder 2.000 € im Jahr.
- Elektronische Kassen im Laden brauchen eine TSE und eine Kassenmeldung.
Rechtsgrundlagen: § 3c UStG, PStTG · Stand Oktober 2026
So hilft dir Steuja
Steuerberater oder eigene Kanzlei
Die Steuerberatung übernimmt eine Kanzlei aus unserem Netzwerk, die deine Branche kennt. Du hast schon einen Steuerberater? Dann verbinden wir Steuja mit deiner Kanzlei.
Weniger Papierkram, mehr Überblick.
Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.

