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Arbeitgeber & Personal

Lohn, Minijobs, Benefits und Zuschläge. Was du als Arbeitgeber wissen musst.

5 Unterthemen20 Regeln mit RechtsgrundlageStand Oktober 2026

Minijob & Midijob

§ 8 SGB IV, MiLoG

Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn.

  • Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat, ab 2027: 633 €.
  • Mindestlohn 2026: 13,90 €, ab 2027: 14,60 € pro Stunde.
  • Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € im Monat mit reduzierten Beiträgen für Beschäftigte.
  • Geplant: Pauschsteuer auf Minijobs ab 2027 von 2 auf 5 %.

Lohnabrechnung

§ 41a EStG, § 23 SGB IV

Wer Mitarbeitende beschäftigt, hat jeden Monat feste Termine.

  • Lohnsteuer-Anmeldung und Abführung bis zum 10. des Folgemonats.
  • Sozialversicherungsbeiträge fällig am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats.
  • Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch übermitteln.
  • In Gastronomie, Bau und weiteren Branchen gilt die Sofortmeldung bei Arbeitsbeginn.

Sachbezüge & Benefits

§ 8 EStG, SvEV, § 3 Nr. 63 EStG

Mitarbeitende binden, ohne dass alles beim Finanzamt landet.

  • Sachbezugsfreigrenze 50 € im Monat.
  • Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 € steuerfrei.
  • Mahlzeiten im Betrieb werden mit Sachbezugswerten angesetzt: 2026 4,57 € für Mittag- oder Abendessen, 2,37 € für Frühstück.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rente steuerfrei.

Nacht-, Sonntags- & Feiertagszuschläge

§ 3b EStG

Richtig abgerechnet, bleiben Zuschläge steuerfrei.

  • Nacht 25 %, 0 bis 4 Uhr 40 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, Weihnachten und 1. Mai 150 %.
  • Steuerlich zählt der Grundlohn bis 50 € pro Stunde, beitragsfrei bis 25 €.
  • Geplant für 2027: Bei Sonntags- und Feiertagszuschlägen steigt die Grenze auf 75 € pro Stunde.
  • Voraussetzung: zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und Arbeitszeit nachgewiesen.

Beschäftigte im Rentenalter

§ 3 Nr. 21 EStG (Aktivrentengesetz)

Die Aktivrente macht Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze attraktiver.

  • Seit 2026 bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei.
  • Gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze.
  • Nicht für Minijobs und Selbstständige.
  • Sozialabgaben fallen weiter an.