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Arbeitgeber & Personal
Lohn, Minijobs, Benefits und Zuschläge. Was du als Arbeitgeber wissen musst.

Minijob & Midijob
§ 8 SGB IV, MiLoGDie Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn.
- Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat, ab 2027: 633 €.
- Mindestlohn 2026: 13,90 €, ab 2027: 14,60 € pro Stunde.
- Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € im Monat mit reduzierten Beiträgen für Beschäftigte.
- Geplant: Pauschsteuer auf Minijobs ab 2027 von 2 auf 5 %.
Rechner: MinijobLexikon: Minijob, Midijob, Mindestlohn
Lohnabrechnung
§ 41a EStG, § 23 SGB IVWer Mitarbeitende beschäftigt, hat jeden Monat feste Termine.
- Lohnsteuer-Anmeldung und Abführung bis zum 10. des Folgemonats.
- Sozialversicherungsbeiträge fällig am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats.
- Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch übermitteln.
- In Gastronomie, Bau und weiteren Branchen gilt die Sofortmeldung bei Arbeitsbeginn.
Lexikon: Lohnsteuer-Anmeldung, Sofortmeldung
Sachbezüge & Benefits
§ 8 EStG, SvEV, § 3 Nr. 63 EStGMitarbeitende binden, ohne dass alles beim Finanzamt landet.
- Sachbezugsfreigrenze 50 € im Monat.
- Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 € steuerfrei.
- Mahlzeiten im Betrieb werden mit Sachbezugswerten angesetzt: 2026 4,57 € für Mittag- oder Abendessen, 2,37 € für Frühstück.
- Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rente steuerfrei.
Lexikon: Sachbezugswerte, Sachbezugsfreigrenze
Nacht-, Sonntags- & Feiertagszuschläge
§ 3b EStGRichtig abgerechnet, bleiben Zuschläge steuerfrei.
- Nacht 25 %, 0 bis 4 Uhr 40 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, Weihnachten und 1. Mai 150 %.
- Steuerlich zählt der Grundlohn bis 50 € pro Stunde, beitragsfrei bis 25 €.
- Geplant für 2027: Bei Sonntags- und Feiertagszuschlägen steigt die Grenze auf 75 € pro Stunde.
- Voraussetzung: zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und Arbeitszeit nachgewiesen.
Rechner: ZuschlägeLexikon: Zuschläge (SFN)
Beschäftigte im Rentenalter
§ 3 Nr. 21 EStG (Aktivrentengesetz)Die Aktivrente macht Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze attraktiver.
- Seit 2026 bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei.
- Gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze.
- Nicht für Minijobs und Selbstständige.
- Sozialabgaben fallen weiter an.
Lexikon: Aktivrente

