Kleinunternehmer: Die neuen Grenzen seit 2025
25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr und was beim Überschreiten sofort passiert.
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Gründer und Nebenberufler der einfachste Weg: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, keine Voranmeldungen. Seit 2025 sind die Grenzen deutlich höher, aber das Überschreiten hat sofortige Folgen.
Die neuen Grenzen
Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat. Früher lagen die Grenzen bei 22.000 € und 50.000 €. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €.
Was beim Überschreiten passiert
Anders als früher kommt es nicht mehr auf eine Prognose an. Überschreitet dein Umsatz im laufenden Jahr 100.000 €, fällst du sofort aus der Regelung. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig.
Vor- und Nachteile
- Vorteil: Für Privatkunden bist du günstiger, weil keine Umsatzsteuer auf dem Preis liegt.
- Vorteil: Weniger Aufwand, keine Voranmeldungen.
- Nachteil: Kein Vorsteuerabzug. Bei größeren Investitionen zahlst du die Umsatzsteuer selbst.
- Nachteil: An die Entscheidung gegen die Regelung bist du fünf Jahre gebunden.
Die Rechnung
Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird, weil die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird.
Rechtsgrundlage: § 19 UStG in der Fassung ab 2025. Stand: Oktober 2026.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.

