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Kleinunternehmer: Die neuen Grenzen seit 2025

25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr und was beim Überschreiten sofort passiert.

Von der Steuja-Redaktion·Stand Oktober 2026·5 Min. Lesezeit

Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Gründer und Nebenberufler der einfachste Weg: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, keine Voranmeldungen. Seit 2025 sind die Grenzen deutlich höher, aber das Überschreiten hat sofortige Folgen.

25.000 / 100.000 €Höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Die neuen Grenzen

Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat. Früher lagen die Grenzen bei 22.000 € und 50.000 €. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €.

Was beim Überschreiten passiert

Anders als früher kommt es nicht mehr auf eine Prognose an. Überschreitet dein Umsatz im laufenden Jahr 100.000 €, fällst du sofort aus der Regelung. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig.

Vor- und Nachteile

  • Vorteil: Für Privatkunden bist du günstiger, weil keine Umsatzsteuer auf dem Preis liegt.
  • Vorteil: Weniger Aufwand, keine Voranmeldungen.
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug. Bei größeren Investitionen zahlst du die Umsatzsteuer selbst.
  • Nachteil: An die Entscheidung gegen die Regelung bist du fünf Jahre gebunden.

Die Rechnung

Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird, weil die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird.

Kleinunternehmer-Check§ 19 UStG
ErgebnisKleinunternehmer möglichVorjahr bis 25.000 € und laufendes Jahr bis 100.000 €.

Rechtsgrundlage: § 19 UStG in der Fassung ab 2025. Stand: Oktober 2026.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.