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Arbeitnehmer
Steuererklärung, Werbungskosten, Pendeln, Homeoffice und Steuerklassen. So holst du dir Geld zurück.

Steuererklärung
§ 46 EStG, § 149 AOViele Angestellte müssen keine Erklärung abgeben, bekommen aber Geld zurück, wenn sie es tun.
- Pflicht unter anderem bei Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor, Nebeneinkünften über 410 € oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld über 410 €.
- Frist ohne Beratung: 31. Juli des Folgejahres, mit Beratung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
- Freiwillig geht es vier Jahre rückwirkend. Für 2022 nur noch bis 31.12.2026.
- Viele bekommen Geld zurück, weil ihre Werbungskosten über der Pauschale liegen.
Werbungskosten
§§ 9, 9a EStGAlles, was du für deinen Job ausgibst, kann deine Steuer senken.
- Pauschbetrag 1.230 €, für 2027 sind 1.430 € geplant. Er gilt automatisch.
- Arbeitsmittel bis 800 € netto sofort absetzbar, teurere über die Nutzungsdauer.
- Fortbildung, Fachliteratur, Bewerbungskosten und typische Berufskleidung zählen dazu.
- Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Unterkunft bis 1.000 € im Monat.
Pendeln & Homeoffice
§ 9 Abs. 2, § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStGDie beiden größten Posten für viele Angestellte.
- Entfernungspauschale seit 2026: 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer, einfache Strecke.
- Bis 2025: 0,30 € für die ersten 20 km, ab km 21 dann 0,38 €.
- Homeoffice: 6 € pro Tag, höchstens 210 Tage, also 1.260 € im Jahr.
- Ein steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber wird auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Steuerklassen
§ 38b EStGDie Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird.
- I: ledig, II: alleinerziehend, III/V: Paare mit unterschiedlichem Einkommen, IV/IV: ähnliches Einkommen, VI: zweiter Job.
- Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die endgültige Jahressteuer.
- Bei III/V ist eine Steuererklärung Pflicht, oft mit Nachzahlung.
- Paare können ihre Steuerklassen über Mein ELSTER wechseln.
Mehr Netto vom Brutto
§ 8 Abs. 2, § 3 Nr. 15, 33 EStGArbeitgeber können einiges steuerfrei oder günstig zahlen.
- Sachbezüge bis 50 € im Monat bleiben steuerfrei, etwa Gutscheine oder Guthabenkarten.
- Jobticket und Deutschlandticket vom Arbeitgeber sind steuerfrei.
- Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind steuerfrei.
- Betriebsveranstaltungen: Freibetrag 110 € pro Person, zweimal im Jahr.

