Wissen›Ratgeber›Gastronomie
Gastronomie

7 % auf Speisen: Was in Kasse und Karte stimmen muss

Der ermäßigte Satz gilt dauerhaft, Getränke bleiben bei 19 %.

Von der Steuja-Redaktion·Stand Oktober 2026·5 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen im Restaurant dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Was einfach klingt, hat im Alltag Folgen: für die Kasse, für die Karte und für jedes Angebot, bei dem Essen und Trinken zusammen verkauft werden.

7 / 19Speisen im Restaurant: 7 %. Getränke: 19 %. Die Trennung muss in jeder Rechnung stimmen.

Die Kasse muss trennen

Jeder Artikel in der Kasse braucht den richtigen Steuersatz. Prüfe deine Warengruppen einmal komplett durch, besonders Tagesgerichte, Sonderartikel und frei belegte Tasten. Der Z-Bon muss am Ende jedes Tages die Umsätze getrennt nach 7 und 19 Prozent ausweisen.

Kombi-Angebote aufteilen

Schwierig wird es bei Menüs mit Getränk, Buffets mit Getränken oder Pauschalangeboten für Feiern. Hier muss der Gesamtpreis auf den Speisen- und den Getränkeanteil aufgeteilt werden. Üblich ist die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Lege die Methode einmal mit deiner Steuerberatung fest und wende sie dann einheitlich an.

Preis senken oder Marge halten?

Die Senkung muss nicht an Gäste weitergegeben werden. Auf der Karte stehen Bruttopreise. Lässt du den Preis gleich, bleibt dir pro Portion mehr. Ein Beispiel:

Schnitzel, Kartenpreis18,90 €
Netto bei 19 %15,88 €
Netto bei 7 %17,66 €
Mehr pro Portion bei gleichem Preis+1,78 €

Ob du das als Marge behältst, in Löhne steckst oder an Gäste weitergibst, ist eine unternehmerische Entscheidung. Wichtig ist, dass deine Kalkulation danach wieder stimmt.

Preis-KalkulatorKalkulation
Verkaufspreis brutto47,60 €Aufschlagsfaktor 3,3
Netto-Preis40,00 €
Umsatzsteuer7,60 €
Rohertrag28,00 €

Rechtsgrundlage: § 12 UStG. Stand: Oktober 2026.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.