2027: Alle Änderungen auf einen Blick
Mindestlohn, Minijob, E-Rechnung, Einkommensteuerreform. Was beschlossen und was geplant ist.
Zum 1. Januar 2027 ändert sich einiges. Manches ist beschlossen, anderes steht im Entwurf zur Einkommensteuerreform 2027, den das Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen hat.
Mindestlohn steigt auf 14,60 €
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde.
Was das bedeutet: Personalkosten steigen. Prüfe Kalkulation, Dienstpläne und Verträge.
Minijob-Grenze 633 €
Die Verdienstgrenze steigt von 603 € auf 633 € im Monat. Beim Mindestlohn sind das rund 43 Stunden.
Was das bedeutet: Aushilfen können etwas mehr arbeiten. Stundenzettel weiter lückenlos führen.
E-Rechnung: Ausstellungspflicht für größere Unternehmen
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss Rechnungen an andere Unternehmen im Inland elektronisch ausstellen. Ab 2028 gilt das für alle.
Was das bedeutet: Rechnungsprogramm prüfen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ausgenommen.
Grundfreibetrag 12.564 €
Laut Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 steigt der Grundfreibetrag, 2028 auf 12.900 €.
Was das bedeutet: Etwas mehr Netto für alle Steuerpflichtigen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €
Die Werbungskostenpauschale für Angestellte soll um 200 € steigen.
Was das bedeutet: Entlastet alle Angestellten automatisch.
Pauschsteuer für Minijobs: 5 statt 2 %
Die einheitliche Pauschsteuer auf Minijobs soll steigen.
Was das bedeutet: Jeder Minijob wird für Arbeitgeber etwas teurer, bei 633 € rund 19 € im Monat.
Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge bis 75 €/h
Der Grundlohn, bis zu dem diese Zuschläge steuerfrei sind, soll von 50 € auf 75 € steigen.
Was das bedeutet: Mehr Spielraum für gut bezahlte Fachkräfte.
Kindergeld 267 €, Kinderfreibetrag 7.128 €
Kindergeld soll von 259 € auf 267 € steigen, 2028 auf 272 €.
Was das bedeutet: Wird automatisch von der Familienkasse gezahlt.
Handwerkerbonus sinkt
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % sinken, höchstens 900 € statt 1.200 €.
Was das bedeutet: Größere Renovierungen eventuell noch 2026 abrechnen lassen.
Höhere Steuern für sehr hohe Einkommen
45 % sollen ab 250.000 € gelten, zusätzlich 47 % ab 280.000 € (Einzelveranlagung).
Was das bedeutet: Nur für sehr hohe Einkommen relevant.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Rente und Arbeitslosen: 8.850 € im Monat. Kranken und Pflege: 6.375 € (Entwurf).
Was das bedeutet: Höhere Sozialabgaben für gut verdienende Angestellte.
Rentenbesteuerung: 84,5 % für neue Renten
Für Renten, die 2027 beginnen, sind 84,5 % steuerpflichtig.
Was das bedeutet: Der steuerfreie Teil bleibt danach als fester Betrag.
Steuererklärung 2025 mit Beratung
Für Erklärungen, die eine Steuerberatung erstellt, endet die Frist am 1. März 2027.
Was das bedeutet: Unterlagen rechtzeitig an die Steuerberatung geben.
Steuererklärung 2026 ohne Beratung
Der 31. Juli 2027 ist ein Samstag, die Frist verschiebt sich auf Montag, 2. August.
Was das bedeutet: Gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind.
Ende der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung bis 30 % gilt für Anschaffungen bis 31.12.2027.
Was das bedeutet: Geplante Investitionen eventuell vorziehen.
Und 2028?
E-Rechnung für alle Unternehmen. Die Übergangsregeln laufen aus. Rechnungen an andere Unternehmen im Inland sind dann grundsätzlich elektronisch auszustellen.
Körperschaftsteuer sinkt auf 14 %. Erste Stufe der schrittweisen Senkung bis 10 % im Jahr 2032.
Grundfreibetrag 12.900 €, Kindergeld 272 €. Zweite Stufe der geplanten Einkommensteuerreform.
Quellen: Mindestlohnanpassung 2027, Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, Entwurf Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027, Wachstumschancengesetz, Investitionssofortprogramm. Stand Oktober 2026.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.

