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Steuja für Gesundheitsberufe

Steuja für Gesundheitsberufe.

Steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen sauber trennen, Praxisteam planen und abrechnen, Belege nebenbei erfassen.

Was in deiner Branche wichtig ist

Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

  • Heilbehandlungen von Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten sind umsatzsteuerfrei.
  • Leistungen ohne medizinischen Zweck, etwa Kosmetik, sind umsatzsteuerpflichtig.
  • Heilberufe sind freiberuflich, also ohne Gewerbesteuer.

Rechtsgrundlagen: § 4 Nr. 14 UStG · Stand Oktober 2026

So hilft dir Steuja

Steuerberater oder eigene Kanzlei

Die Steuerberatung übernimmt eine Kanzlei aus unserem Netzwerk, die deine Branche kennt. Du hast schon einen Steuerberater? Dann verbinden wir Steuja mit deiner Kanzlei.

Weniger Papierkram, mehr Überblick.

Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.