Themenwelt
Familie & Haushalt
Kindergeld, Betreuung, Haushaltshilfe, Handwerker und Spenden. Was Familien absetzen können.

Kindergeld & Kinderfreibetrag
§§ 31, 32, 66 EStGDas Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist.
- Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat, für 2027 sind 267 € geplant.
- Kinderfreibetrag 2026: 6.828 € für beide Eltern, dazu 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
- Bei höheren Einkommen sind die Freibeträge günstiger als das Kindergeld.
Kinderbetreuung
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStGKita, Tagesmutter und Hort sind teilweise absetzbar.
- 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr.
- Für Kinder bis 14 Jahre, bei Behinderung auch länger.
- Rechnung und Überweisung nötig, Barzahlung zählt nicht.
- Verpflegung in der Kita ist nicht absetzbar.
Haushalt & Handwerker
§ 35a EStGEin Teil der Arbeitskosten wird direkt von der Steuer abgezogen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung.
- Handwerkerleistungen: 20 %, höchstens 1.200 €. Für 2027 sind 15 % und höchstens 900 € geplant.
- Minijob im Privathaushalt: 20 %, höchstens 510 €.
- Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten zählen, kein Material, und nur bei unbarer Zahlung.
Alleinerziehende
§ 24b EStGAlleinerziehende bekommen einen eigenen Entlastungsbetrag.
- Entlastungsbetrag 4.260 € für das erste Kind, für jedes weitere 240 € mehr.
- Voraussetzung: kein anderer Erwachsener lebt mit im Haushalt.
- Wird über Steuerklasse II bereits monatlich berücksichtigt.
Spenden & Krankheitskosten
§§ 10b, 33 EStGGutes tun und Belastungen tragen wird steuerlich anerkannt.
- Spenden an gemeinnützige Organisationen bis 20 % der Einkünfte absetzbar.
- Bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis.
- Krankheitskosten zählen als außergewöhnliche Belastungen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

