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Familie & Haushalt

Kindergeld, Betreuung, Haushaltshilfe, Handwerker und Spenden. Was Familien absetzen können.

5 Unterthemen17 Regeln mit RechtsgrundlageStand Oktober 2026

Kindergeld & Kinderfreibetrag

§§ 31, 32, 66 EStG

Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist.

  • Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat, für 2027 sind 267 € geplant.
  • Kinderfreibetrag 2026: 6.828 € für beide Eltern, dazu 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
  • Bei höheren Einkommen sind die Freibeträge günstiger als das Kindergeld.

Kinderbetreuung

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Kita, Tagesmutter und Hort sind teilweise absetzbar.

  • 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr.
  • Für Kinder bis 14 Jahre, bei Behinderung auch länger.
  • Rechnung und Überweisung nötig, Barzahlung zählt nicht.
  • Verpflegung in der Kita ist nicht absetzbar.

Haushalt & Handwerker

§ 35a EStG

Ein Teil der Arbeitskosten wird direkt von der Steuer abgezogen.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung.
  • Handwerkerleistungen: 20 %, höchstens 1.200 €. Für 2027 sind 15 % und höchstens 900 € geplant.
  • Minijob im Privathaushalt: 20 %, höchstens 510 €.
  • Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten zählen, kein Material, und nur bei unbarer Zahlung.

Alleinerziehende

§ 24b EStG

Alleinerziehende bekommen einen eigenen Entlastungsbetrag.

  • Entlastungsbetrag 4.260 € für das erste Kind, für jedes weitere 240 € mehr.
  • Voraussetzung: kein anderer Erwachsener lebt mit im Haushalt.
  • Wird über Steuerklasse II bereits monatlich berücksichtigt.

Spenden & Krankheitskosten

§§ 10b, 33 EStG

Gutes tun und Belastungen tragen wird steuerlich anerkannt.

  • Spenden an gemeinnützige Organisationen bis 20 % der Einkünfte absetzbar.
  • Bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis.
  • Krankheitskosten zählen als außergewöhnliche Belastungen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.