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Steuer-Lexikon von A bis Z

Die wichtigsten Begriffe, kurz und verständlich erklärt.

AbgeltungsteuerA

25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag.

Siehe auch: Körperschaftsteuer

Abschreibung (AfA)A

Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Für bewegliche Güter, angeschafft von Juli 2025 bis Ende 2027, ist auch eine degressive Abschreibung bis 30 % möglich.

Siehe auch: Geringwertige Wirtschaftsgüter, Investitionsabzugsbetrag

AktivrenteA

Seit 2026 bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht haben. Gilt nicht für Minijobs und Selbstständige.

Siehe auch: Minijob

Arbeitnehmer-PauschbetragA

Pauschale für Werbungskosten von Angestellten, 2026 1.230 €. Für 2027 sind 1.430 € geplant.

Siehe auch: Werbungskosten

AufbewahrungsfristenA

Buchungsbelege wie Rechnungen und Kassenbons acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre.

Siehe auch: GoBD

AußenprüfungA

Betriebsprüfung durch das Finanzamt, meist für drei zurückliegende Jahre. Sie wird angekündigt.

Siehe auch: Kassennachschau, Hinzuschätzung

Außergewöhnliche BelastungenA

Zwangsläufige private Kosten wie Krankheit oder Pflege. Absetzbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Siehe auch: Zumutbare Belastung

BasisrenteB

Private Rentenversicherung („Rürup“), deren Beiträge wie die gesetzliche Rente als Sonderausgaben absetzbar sind.

Siehe auch: Sonderausgaben, Riester

BauabzugsteuerB

Auftraggeber von Bauleistungen müssen 15 % der Rechnung ans Finanzamt abführen, wenn der Bauunternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt.

Siehe auch: Freistellungsbescheinigung

BelegausgabepflichtB

Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss jedem Kunden einen Beleg anbieten, auf Papier oder digital.

Siehe auch: TSE

BetriebsveranstaltungB

Feiern für die Belegschaft sind bis 110 € pro Person steuerfrei, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr.

Siehe auch: Sachbezugsfreigrenze

BewirtungskostenB

Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern sind zu 70 % abziehbar, die Vorsteuer voll. Der Beleg braucht Anlass und Teilnehmende.

Siehe auch: Kleinbetragsrechnung

BWAB

Betriebswirtschaftliche Auswertung. Monatlicher Überblick über Umsatz, Kosten und Ergebnis.

Siehe auch: EÜR

DauerfristverlängerungD

Verlängert die Frist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat. Monatszahler leisten eine Sondervorauszahlung.

Siehe auch: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Doppelte HaushaltsführungD

Zweitwohnung am Arbeitsort. Unterkunftskosten bis 1.000 € im Monat sind Werbungskosten, dazu Familienheimfahrten.

Siehe auch: Werbungskosten

E-RechnungE

Rechnung in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellung ab 2027 über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.

Siehe auch: Kleinbetragsrechnung

Ein-Prozent-RegelE

Pauschale Versteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. E-Autos bis 100.000 € nur 0,25 %.

Siehe auch: Fahrtenbuch

EntfernungspauschaleE

0,38 € pro Kilometer einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte, seit 2026 ab dem ersten Kilometer.

Siehe auch: Werbungskosten

Entlastungsbetrag AlleinerziehendeE

4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind 240 € mehr. Wird über Steuerklasse II berücksichtigt.

Siehe auch: Steuerklassen

EÜRE

Einnahmenüberschussrechnung. Vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende.

Siehe auch: BWA

ELSTERE

Online-Portal der Finanzverwaltung für Erklärungen, Anträge und Kassenmeldungen.

Siehe auch: Kassenmeldung

FahrtenbuchF

Alternative zur Ein-Prozent-Regel: Jede Fahrt wird lückenlos aufgezeichnet, versteuert wird der tatsächliche Privatanteil.

Siehe auch: Ein-Prozent-Regel

Fragebogen zur steuerlichen ErfassungF

Wird bei Gründung über Mein ELSTER abgegeben, innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit.

Siehe auch: Kleinunternehmer

FreiberuflerF

Selbstständige in Katalogberufen wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Künstler. Keine Gewerbesteuer.

Siehe auch: Gewerbesteuer, EÜR

FreistellungsbescheinigungF

Bescheinigung des Finanzamts, die Auftraggeber von der Bauabzugsteuer befreit.

Siehe auch: Bauabzugsteuer

Geringwertige WirtschaftsgüterG

Anschaffungen bis 800 € netto dürfen sofort voll abgeschrieben werden.

Siehe auch: Abschreibung (AfA)

Geschenke an GeschäftspartnerG

Bis 50 € netto pro Empfänger und Jahr als Betriebsausgabe abziehbar.

Siehe auch: Bewirtungskosten

GewerbesteuerG

Steuer der Gemeinde auf den Gewinn. Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Siehe auch: Vorauszahlungen

GoBDG

Grundsätze für die ordnungsgemäße elektronische Buchführung und Aufbewahrung.

Siehe auch: Aufbewahrungsfristen

GrundfreibetragG

Einkommen, auf das keine Einkommensteuer anfällt. 2026: 12.348 €, für 2027 geplant 12.564 €.

GrundsteuerG

Steuer auf Grundbesitz, erhoben von der Gemeinde. Seit 2025 nach neuen Bewertungsregeln.

Haushaltsnahe DienstleistungenH

Reinigung, Gartenpflege oder Pflege im Haushalt: 20 % der Arbeitskosten werden von der Steuer abgezogen, höchstens 4.000 €.

Siehe auch: Zumutbare Belastung

HinzuschätzungH

Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt Umsätze und Gewinne schätzen.

Siehe auch: Kassennachschau

InvestitionsabzugsbetragI

Bis zu 50 % geplanter Investitionen vorab gewinnmindernd abziehen. Gewinngrenze 200.000 €.

Siehe auch: Abschreibung (AfA)

Ist-VersteuerungI

Umsatzsteuer wird erst mit Zahlungseingang fällig. Möglich bis 800.000 € Vorjahresumsatz.

Siehe auch: Soll-Versteuerung

KassenmeldungK

Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt über Mein ELSTER gemeldet werden, neue innerhalb eines Monats.

Siehe auch: TSE, ELSTER

KassennachschauK

Unangemeldete Prüfung der Kasse während der Geschäftszeiten.

Siehe auch: Außenprüfung, TSE

KinderfreibetragK

Alternative zum Kindergeld. 2026: 6.828 € für beide Eltern, dazu Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

KleinbetragsrechnungK

Rechnung bis 250 € brutto mit vereinfachten Angaben. Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Siehe auch: E-Rechnung

KleinunternehmerK

Bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr ohne Umsatzsteuer abrechnen. Kein Vorsteuerabzug.

Siehe auch: Vorsteuer

KörperschaftsteuerK

Steuer auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften, 15 %. Ab 2028 schrittweise Senkung bis 10 % im Jahr 2032.

Siehe auch: Abgeltungsteuer

KünstlersozialkasseK

Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie übernimmt einen Teil der Beiträge.

Siehe auch: Freiberufler

Lohnsteuer-AnmeldungL

Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer ans Finanzamt, fällig am 10. des Folgemonats.

Siehe auch: Sofortmeldung

MidijobM

Beschäftigung im Übergangsbereich bis 2.000 € im Monat mit reduzierten Sozialbeiträgen für Beschäftigte.

Siehe auch: Minijob

MindestlohnM

Gesetzliche Lohnuntergrenze: 13,90 € seit 2026, 14,60 € ab 2027.

Siehe auch: Minijob

MinijobM

Geringfügige Beschäftigung bis 603 € im Monat (2026), ab 2027 bis 633 €.

Siehe auch: Midijob, Mindestlohn

OSS-VerfahrenO

One-Stop-Shop: Umsatzsteuer auf Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern zentral über das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Siehe auch: Umsatzsteuer-Voranmeldung

ProgressionsvorbehaltP

Steuerfreie Leistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Siehe auch: Steuerklassen

RentenbesteuerungR

Der steuerpflichtige Teil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 84 % bei Beginn 2026, jedes Jahr 0,5 Punkte mehr.

Siehe auch: Aktivrente

Reverse ChargeR

Die Umsatzsteuer schuldet nicht der Leistende, sondern der Empfänger. Typisch bei Bauleistungen und grenzüberschreitenden B2B-Leistungen.

Siehe auch: Zusammenfassende Meldung

RiesterR

Staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen: 175 € Grundzulage, bis 300 € Kinderzulage, Sonderausgaben bis 2.100 €.

Siehe auch: Basisrente

SachbezugsfreigrenzeS

Sachzuwendungen wie Gutscheine bleiben bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei.

Siehe auch: Sachbezugswerte

SachbezugswerteS

Amtliche Werte für Mahlzeiten und Unterkunft. 2026: Frühstück 2,37 €, Mittag- oder Abendessen 4,57 €.

Siehe auch: Sachbezugsfreigrenze

SofortmeldungS

In bestimmten Branchen wie Gastronomie und Bau müssen neue Beschäftigte spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet werden.

Siehe auch: Minijob

Soll-VersteuerungS

Umsatzsteuer entsteht mit der Leistung, unabhängig vom Zahlungseingang.

Siehe auch: Ist-Versteuerung

SonderausgabenS

Private Ausgaben, die das Gesetz zum Abzug zulässt, etwa Vorsorge, Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuung.

Siehe auch: Basisrente

SpekulationsfristS

Verkaufsgewinne aus Immobilien sind nach zehn Jahren steuerfrei, bei Selbstnutzung oft schon früher.

Steuer-IDS

Elfstellige Identifikationsnummer, die jede Person in Deutschland ein Leben lang behält.

Siehe auch: ELSTER

SteuerklassenS

I bis VI, bestimmen die monatliche Lohnsteuer. III/V und IV mit Faktor für Paare.

Siehe auch: Progressionsvorbehalt

TrinkgeldT

Freiwilliges Trinkgeld von Kunden ist für Angestellte steuer- und beitragsfrei, für Inhaber eine Einnahme.

Umsatzsteuer-VoranmeldungU

Monatlich bei mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr, sonst vierteljährlich. Fällig am 10. des Folgemonats.

Siehe auch: Dauerfristverlängerung, Vorsteuer

USt-IdNr.U

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern.

Siehe auch: Zusammenfassende Meldung

VerpflegungsmehraufwandV

Pauschale für Reisen im Inland: 14 € ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 € für volle 24 Stunden.

VorauszahlungenV

Vierteljährliche Zahlungen auf die erwartete Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

Siehe auch: Gewerbesteuer

WerbungskostenW

Ausgaben von Angestellten für ihren Job, etwa Fahrten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.

Siehe auch: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Z-BonZ

Tagesabschluss der elektronischen Kasse mit Umsätzen nach Steuersätzen und Zahlarten.

Siehe auch: TSE

Zumutbare BelastungZ

Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen, abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.

Siehe auch: Außergewöhnliche Belastungen

Zusammenfassende MeldungZ

Meldung von B2B-Leistungen und -Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern, bis zum 25. des Folgemonats.

Siehe auch: USt-IdNr., Reverse Charge

Zuschläge (SFN)Z

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuerfrei, zum Beispiel 50 % für Sonntagsarbeit.

Siehe auch: Mindestlohn