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Steuja für Gastronomie

Steuja für Gastronomie.

Kasse, zwei Steuersätze, Trinkgeld, Aushilfen und Events: In der Gastronomie kommt alles zusammen. Steuja bringt es in ein Tool, die Kanzlei kümmert sich um den Rest.

Koch an der Durchreiche einer Restaurantküche

Was in deiner Branche wichtig ist

Kasse, zwei Steuersätze, Trinkgeld und Zuschläge.

  • Seit 2026 gelten 7 % auf Speisen im Restaurant, Getränke bleiben bei 19 %.
  • Kassen mit TSE, Kassenmeldung und täglicher Z-Bon sind Pflicht.
  • Trinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, für Inhaber eine Einnahme.
  • Sofortmeldung neuer Beschäftigter bei Arbeitsbeginn.

Rechtsgrundlagen: § 12 UStG, § 3 Nr. 51 EStG · Stand Oktober 2026

So hilft dir Steuja

Steuerberater oder eigene Kanzlei

Die Steuerberatung übernimmt eine Kanzlei aus unserem Netzwerk, die deine Branche kennt. Du hast schon einen Steuerberater? Dann verbinden wir Steuja mit deiner Kanzlei.

Weniger Papierkram, mehr Überblick.

Steuja startet bald. Erstgespräche bieten wir zum Start an.