Themenwelt
Selbstständige & Gründer
Von der Anmeldung bis zur Steuererklärung: alles für Freelancer, Gewerbetreibende und Gründer.

Gründung & Anmeldung
§ 138 AO, § 14 GewOWer sich selbstständig macht, muss das Finanzamt und oft auch das Gewerbeamt informieren.
- Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an, Freiberufler nicht.
- Innerhalb eines Monats nach Beginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Mein ELSTER abgeben.
- Im Fragebogen entscheidest du über Kleinunternehmerregelung und Ist-Versteuerung und kannst eine USt-IdNr. beantragen.
- Die Steuernummer kommt anschließend per Post. Erst dann darfst du Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben.
Kleinunternehmer
§ 19 UStGSeit 2025 gelten höhere Grenzen und strengere Regeln beim Überschreiten.
- Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 €.
- Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €.
- Wird im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschritten, gilt ab diesem Umsatz sofort die Regelbesteuerung.
- Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf § 19 UStG.
EÜR & Buchhaltung
§ 4 Abs. 3 EStG, § 141 AODie meisten Selbstständigen ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung.
- Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
- Buchführungspflicht für Gewerbetreibende ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr.
- Die EÜR wird mit der Anlage EÜR elektronisch ans Finanzamt übermittelt.
- Belege digital und unveränderbar aufbewahren, Buchungsbelege acht Jahre lang.
Umsatzsteuer
§§ 12, 18, 20 UStGWer kein Kleinunternehmer ist, berechnet Umsatzsteuer und meldet sie regelmäßig ans Finanzamt.
- Regelsteuersatz 19 %, ermäßigt 7 % unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Speisen in der Gastronomie.
- Voranmeldung monatlich bei mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr, sonst vierteljährlich. Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt befreien.
- Fällig am 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
- Ist-Versteuerung bis 800.000 € Vorjahresumsatz: Die Steuer entsteht erst bei Zahlungseingang.
Rechnungen & E-Rechnung
§ 14 UStG, § 33 UStDVEine korrekte Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug deiner Kunden.
- Pflichtangaben: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung und Zeitpunkt, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto brauchen weniger Angaben.
- E-Rechnung im B2B: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellung ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.
- Ein PDF ist keine E-Rechnung. Gefordert sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Betriebsausgaben
§§ 4, 6, 7g EStGAlles, was du für dein Geschäft ausgibst, senkt deinen Gewinn und damit deine Steuer.
- Anschaffungen bis 800 € netto sind sofort voll absetzbar.
- Arbeitszimmer: Jahrespauschale 1.260 € oder volle Kosten, wenn es der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist.
- Bewirtung zu 70 %, Geschenke an Geschäftspartner bis 50 € pro Person und Jahr.
- Investitionsabzugsbetrag: bis 50 % künftiger Anschaffungskosten vorab abziehen, bei höchstens 200.000 € Gewinn.
Vorauszahlungen & Rücklagen
§ 37 EStG, § 19 GewStGSelbstständige zahlen Steuern im Voraus. Wer nicht zurücklegt, erlebt oft eine böse Überraschung.
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12., festgesetzt per Bescheid.
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
- Als grobe Orientierung legen viele 25 bis 35 % des Gewinns für Steuern zurück, je nach Höhe des Einkommens.
- Ändert sich dein Gewinn deutlich, kannst du eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Auto & Reisen
§ 6 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 4a EStGFahrzeug und Dienstreisen gehören zu den häufigsten Kosten von Selbstständigen.
- Private Nutzung eines Betriebsfahrzeugs: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat oder Fahrtenbuch.
- E-Autos bis 100.000 € Listenpreis: nur 0,25 %. Plug-in-Hybride unter Bedingungen 0,5 %.
- Dienstreisen mit dem Privatwagen: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
- Verpflegungspauschale: 14 € ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 € für volle 24 Stunden.

