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Minijobs 2026 und 2027: Grenzen, Stunden, Pflichten

603 € in 2026, 633 € ab 2027 und die geplante höhere Pauschsteuer.

Von der Steuja-Redaktion·Stand Oktober 2026·4 Min. Lesezeit

Ohne Aushilfen läuft in vielen Betrieben am Wochenende nichts. 2026 haben sich die Grenzen für Minijobs wieder verschoben, weil der Mindestlohn gestiegen ist.

603 €Bis zu diesem Monatsverdienst ist ein Minijob 2026 möglich. Aufs Jahr gerechnet sind das 7.236 Euro.

Die Zahlen 2026

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze ist daran gekoppelt und liegt bei 603 Euro im Monat. Beim Mindestlohn sind das höchstens rund 43 Stunden im Monat.

Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat, das sind beim Mindestlohn rund 43 Stunden. Geplant ist außerdem, die Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben.

Darf es mal mehr sein?

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt: in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres, höchstens bis zum doppelten Monatsbetrag. Wer regelmäßig mehr verdient, ist kein Minijobber mehr.

Steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zählen bei der Grenze nicht mit.

Pflichten in der Gastronomie

  • Sofortmeldung: Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe muss neue Beschäftigte spätestens bei Arbeitsbeginn melden.
  • Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen notieren und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Minijob-Rechner2026 · 2027
Höchstens pro Monat42,2 Std.rund 9,7 Stunden pro Woche
Monatsgrenze633 €
Jahresgrenze7.596 €
Pauschsteuer (geplant)5 % = 31,65 €

Grundlagen: Mindestlohngesetz, § 8 SGB IV, § 28a SGB IV. Stand: Oktober 2026.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.