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Bewirtungsbeleg: Was Geschäftsgäste brauchen

Der Beleg muss aus der Kasse kommen und bestimmte Angaben enthalten.

Von der Steuja-Redaktion·Stand Oktober 2026·4 Min. Lesezeit

Wenn Geschäftsleute bei dir essen, brauchen sie hinterher einen Beleg, mit dem sie die Kosten absetzen können. Bekommen sie den nicht in der richtigen Form, ärgern sie sich, und zwar über dich. Dabei ist ein korrekter Bewirtungsbeleg kein Hexenwerk.

70 %So viel der Bewirtungskosten können deine Geschäftsgäste als Betriebsausgabe abziehen. Die Vorsteuer voll.

Der Beleg kommt aus der Kasse

Arbeitest du mit einer elektronischen Kasse, muss der Bewirtungsbeleg maschinell aus dieser Kasse erstellt sein, mit den Angaben der TSE. Handschriftliche Quittungen reichen dann grundsätzlich nicht mehr.

Das muss draufstehen

  • Name und Anschrift deines Betriebs, Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Datum und Rechnungsnummer
  • die Speisen und Getränke einzeln, nicht nur „Speisen und Getränke“
  • Nettobetrag, Umsatzsteuer nach 7 und 19 Prozent und Gesamtbetrag
  • bei mehr als 250 Euro Rechnungsbetrag den Namen des bewirtenden Gastes

Anlass der Bewirtung und die Namen der Teilnehmenden trägt der Gast selbst ein. Trinkgeld lässt sich dein Gast am besten auf dem Beleg quittieren.

Kleiner Service, große Wirkung

Richte in deiner Kasse eine eigene Funktion für Bewirtungsbelege ein und schule dein Team darin. Geschäftsgäste merken sich, wo es unkompliziert läuft.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, § 14 UStG, § 33 UStDV. Stand: Oktober 2026.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.